Schwangerschaft & Geburt

Sie erwarten ein Baby. Herzlichen Glückwunsch! Die Schwangerschaft ist ein ganz besonderes Ereignis, das viel freudige Erwartung aber auch Unsicherheit und Ängste auslösen kann. Sie ist geprägt von großen körperlichen und seelischen Veränderungen. Besonders beim ersten Kind tauchen neben der Vorfreude auch Zweifel auf.

Wir möchten Ihnen Halt und Sicherheit geben, damit Sie Ihren individuellen Weg in der Schwangerschaft gehen und Ihre natürlichen mütterlichen Potentiale gestützt und gestärkt werden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur  Feststellung der Schwangerschaft Mutterschaftsvorsorge,  Ultraschalluntersuchung,  3D/4D-Ultraschall und  Untersuchungen auf schwangerschaftsgefährdende Erkrankungen (Infektionsscreening).

Auch Schwangere und Stillende müssen mit Arzneimitteln versorgt werden, denn unbehandelte Erkrankungen können sowohl die Mutter als auch das Kind gefährden. Informationen zur Arzneimittelsicherheit während der Schwangerschaft und Stillzeit finden Sie auf  www.embryotox.de.

Feststellung der Schwangerschaft

Vermuten Sie eine Schwangerschaft, vereinbaren Sie einen  Untersuchungstermin.

Nach dem Ausbleiben der Regel kann ein Schwangerschaftstest zeigen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Der Test basiert auf dem Nachweis des Schwangerschafts-Hormons HCG im Urin. Sichere Aussagen lassen sich mit einem Schwangerschaftstest jedoch erst zum Zeitpunkt der zu erwartenden Regelblutung (ca. 14 Tage nach dem Eisprung) treffen, wenn der Schwangerschaftshormonwert einen Blut- und Urinspiegel erreicht, der eine zuverlässige Messung gewährleistet.

Mit Hilfe einer Ultraschalluntersuchung kann dann der genaue Sitz der Schwangerschaft bestimmt werden. Gleichzeitig erlaubt die Untersuchung die Bestimmung des Zeitpunktes der Empfängnis und die Berechnung des Geburtstermins. Sie erhalten einen  Mutterpass, in dem sämtliche wichtige Informationen über die Schwangerschaft und alle weiteren Untersuchungen eingetragen werden.

Mutterschaftsvorsorge

Die Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge helfen, Risiken für Mutter und Kind frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. In unserer Praxis werden Sie entsprechend der Mutterschafts-Richtlinien vom Beginn Ihrer Schwangerschaft an gemeinsam von einer  Ärztin  und einer  Hebamme umfassend betreut.

 Stellungnahme zur Studie „Zu viele Untersuchungen in der Schwangerschaft“

Die  Hebammensprechstunde findet in unseren Praxisräumen zeitlich parallel zur Sprechstunde der Ärztin statt.

Ultraschall

Entsprechend den Mutterschafts-Richtlinien sind insgesamt drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen:

  • 1. Screening:   9. – 12. Schwangerschaftswoche
  • 2. Screening: 19. – 22. Schwangerschaftswoche
  • 3. Screening: 29. – 32. Schwangerschaftswoche

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei jedem Vorsorgetermin mit weiteren Ultraschall-Untersuchungen (z.B. 3D-/4D-Ultraschall) die Entwicklung und das Wachstum Ihres Kindes zu verfolgen.

3D/4D-Ultraschall

Wir freuen uns, Ihnen 3D- und 4D-Sonografie anbieten zu können. Mit diesem faszinierendem Erlebnis schenken Sie sich und Ihrem Kind eine bleibende Erinnerung. Mit Hilfe des 3D/4D-Ultraschall werden räumliche und bewegte Livebilder erzeugt, die Ihnen einen Eindruck vermitteln, wie Ihr Kind einmal aussehen wird.

Die Untersuchung erfolgt über die Bauchdecke – idealerweise zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche, ist jedoch auch zu anderen Terminen möglich.

3D/4D-Ultraschall ist eine individuelle Gesundheitsleistung und keine feindiagnostische Untersuchung zum Missbildungsausschluss.

Infektionsscreening

Untersuchungen auf schwangerschaftsgefährdende Erkrankungen, wie:

B-Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder dritten bis vierten gesunden Schwangeren in der Scheide oder im Darm vorkommen. In der Regel verursachen sie keine Beschwerden und sind für die Schwangere selbst keine Gefahr. Deshalb ist während der Schwangerschaft i. d. R. auch keine Behandlung erforderlich. B-Streptokokken in der Scheide können jedoch das Neugeborene gefährden, so dass im Fall eines positiven Tests ein Antibiotikum bei Geburtsbeginn verabreicht wird.

B-Streptokokken können durch einen einfachen vaginalen Abstrich nachgewiesen werden, der in einem mikrobiologischen Facharztlabor untersucht wird.

Die Toxoplasmose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Die Infektion erfolgt meistens durch Katzenkontakt (Katzenkot), den Genuss von rohem Fleisch (Mett, Schinken, Salami) oder nicht durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat. In Deutschland haben ca. 50% der Frauen im gebährfähigem Alter diese Erkrankung bereits unbemerkt durchgemacht und dadurch einen natürlichen Immunschutz.. Bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft können Schädigungen beim Ungeborenen entstehen.

Ob bereits so ein natürlicher Immunschutz durch Antikörper (Abwehrstoffe) besteht, kann durch einen Bluttest nachgewiesen werden.

Listerien sind Bakterien, die nahezu überall in der Umwelt vorkommen. Von dort gelangen sie in verschiedene Nahrungsmittel, in denen sie sich dann evtl. auch noch weiter vermehren können. Listerien können bei Menschen und Tieren die Infektionskrankheit „Listeriose“ verursachen.

Während der Erreger jungen gesunden Menschen nichts anhaben kann, ist er für das ungeborene Baby sehr gefährlich. Je nach Zeitpunkt der Infektion in der Schwangerschaft können Fehlgeburten oder Frühgeburten mit schweren Erkrankungen die Folge sein.

Risikobehaftete Nahrungsmittel, die in der Schwangerschaft gemieden werden sollten sind insbesondere:

  • Wurstaufschnitt, Salami, Wurst-und Fleischpasteten
  • Speisen, die nach dem Kochen lange aufbewahrt wurden
  • Nicht durchgegartes Fleisch, Rohes Fleisch (Mett), Hühnerfleisch
  • Sandwich, Hot dogs
  • Ungewaschenes rohes Gemüse, wie grüner Salat etc.
  • Angebrochene Proben von Mayonnaisen und Salatdressing
  • Nicht pasteuerisierte Milch und deren Produkte
  • Nicht pasteurirsierte weiche Käsesorten oder sogenannte blaue Käsesorten wie Romadur, Roquefort, Camembert, Brie, Schafskäse etc. (vor allem die Rinde vom Käse)
  • Frischkäse (Ricotta, Feta)
  • Roher Fisch (Sushi), Muscheln und andere Meeresfrüchte
  • Kalt geräucherte Produkten, wie Forellen, Räucherlachs, in Soße eingelegter Hering etc.

Zytomegalie-Viren werden mit dem Urin, Sperma, Vaginalsekret, Speichel, Tränen und Blut ausgeschieden. Sie können beispielsweise beim Küssen oder Geschlechtsverkehr durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen werden – darüber hinaus aufgrund von Blutkontakt bei allen Organtransplantationen. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt zwei bis sechs Wochen. Etwa 90% der Infektionen verlaufen symptomlos. Es kann aber auch zu einer grippeähnlichen Erkrankung mit Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Lymphknoten- und Leberschwellung kommen. Eine wirksame Therapie existiert bislang nicht.

Während der Schwangerschaft können die Viren über die Plazenta (Mutterkuchen) zum Kind übergehen werden. Auch während des Geburtvorgangs ist eine Übertragung möglich, da die Viren mit fortschreitender Schwangerschaft zunehmend mit dem Zervix-Sekret (Gebährmutter-Sekret) ausgeschieden werden. Nach der Geburt kann die Ansteckung neben der Schmier- und Tröpfcheninfektion über das Stillen erfolgen, was bei unreifen Frühgeborenen zu erheblichen Schädigungen führen kann.

Besonders gefährdet sind Schwangere, die im Pflegebereich tätig sind sowie Pflegepersonal in Kinderkliniken und Kindergärten. Wichtig ist hier die Indivudualprophylaxe: Die Übertragungswege kennen und entsprechende hygienische Maßnahmen ergreifen.

Ringelröteln gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten, die durch das Parvovirus B19 verursacht werden. Bei Kindern und Jugendlichen verläuft diese Krankheit meist unentdeckt und beschwerdefrei oder ähnelt einem grippalen Infekt mit Fieber und Gelenkschmerzen. Die Gefahr, an Ringelröteln zu erkranken, besteht jedoch nur, wenn Sie noch nie Parvovirus-Kontakt hatten.

Bei einer akuten Infektion während der Schwangerschaft können die Viren auf das ungeborene Kind übertragen werden. Eine Fehlgeburt oder eine schwere Schädigung des Ungeborenen können die Folge sein.

Besonders gefährdet sind Schwangere, die in Kinderkliniken und Kindergärten tätig sind oder in anderen Einrichtungen ständigen Kontakt zu Kindern haben.

Windpocken zählen zu den häufigsten Infektionskrankheiten weltweit. Bis zur Pubertät haben 95% der Kinder eine Windpockenerkrankung durchgemacht und sind ein Leben lang immun. Daher ist das Risiko einer Windpockenerkrankung während der Schwangerschaft sehr gering – das Gesundheitsrisiko für nichtimmune Schwangere und das ungeborene Kind jedoch sehr hoch.

Die Viren können von der Mutter über die Plazenta auf das Kind übertragen werden.

Eine Infektion in der frühen Schwangerschaft kann bei Neugeborenen Schädigungen der Augen, Haut, Nerven, Extremitäten oder Muskelschäden zur Folge haben. Eine Infektion am Ende der Schwangerschaft bis 2 Tage nach der Geburt kann zu schwersten Komplikationen beim Kind führen.